Was ist im Trauerfall zu tun?
In dieser schweren Situation eines Trauerfalls stehen wir Ihnen hilfreich zur Seite und haben Ihnen einige wichtige erste Punkte zur Orientierung zusammengestellt. Da jeder Sterbe- und Trauerfall individuell ist, besprechen alles Weitere gern persönlich mit Ihnen.
- Falls der Sterbefall zu Hause eingetreten ist, benachrichtigen Sie bitte einen Arzt (Notarzt 112; notärztliche Bereitschaftsdient 116117 oder Ihren Hausarzt); bei Sterbefällen in einem Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt die Einrichtung diesen Anruf für Sie.
- Unter den folgenden Rufnummern können Sie uns jederzeit informieren:
Kiel 0431-380 362 88
Stein 04343-49 777
Lütjenburg 04381-4956
Wir vereinbaren gern ein Trauergespräch und stimmen mit Ihnen, dem Krankenhaus oder dem Pflegepersonal die Überführung ab. - Überlegen Sie welche Familienmitglieder und Angehörigen Sie benachrichtigen möchten
- Zur Vorbereitung unseres Gespräches können sie folgende Dokumente zusammenstellen:
- gültige Personalausweis der/des Verstorbenen (sollte dieser nicht vorliegen beantragen wir eine aktuelle Meldebescheinigung)
- Familienstammbuch mit den Original Personenstandsurkunden je nach Familienstand:
- Ledig: die Geburtsurkunde
- Verheiratet: neben der Geburtsurkunde die Heiratsurkunde oder die beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- Geschieden: neben Geburts- und Heiratsurkunde (oder die beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch) das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Verwitwet: neben Geburts- und Heiratsurkunde (oder die beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch) die Sterbeurkunde des Ehepartners
- Gesundheitskarte bzw. Daten der Krankenkasse
- Rentenversicherungsnummer der gesetzlichen und/oder betrieblichen Rente sowie ggf. der Zusatzversorgungen
- Ggf. Original-Versicherungspolicen z.B. der Lebens- und Sterbegeldversicherung
- Ggf. Bestattungsvorsorgevertrag
Wir als qualifizierter Bestatter sind mit der Routine dieser Formalitäten wie u.a. der Organisation der Sterbeurkunden vertraut und werden Sie weitgehend entlasten. Des Weiteren können wir behilflich sein bei Abmeldungen des Hausrates (z.B. GEZ, Telekom, Abonnements etc.) – entsprechende Abmeldeinformationen dürfen uns überreicht werden.
Sie haben die freie Wahl!
Das Bestattungsunternehmen ist frei wählbar und nicht orts- oder bezirksgebunden! Es sollte eine Herzensangelegenheit und Frage des Vertrauens sein, durch welchen Bestatter Sie Ihre Interessen vertreten lassen.
Die freie Wahl des Bestatters gilt ebenso in allen Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, sowie für den Fall, dass eine polizeilich angeordnete Überführung bereits durch einen dafür beauftragten Bestatter durchgeführt wurde.