Bestattungsvorsorge
Treffen Sie die großen Entscheidungen im Leben selbst! Rechtzeitig.
Erste Überlegungen - Regelungen mit Weitsicht
Wer sich in der Verantwortung sieht, die Familie - Lebenspartner, Kinder, Enkel – und sich selbst zu schützen, wird neben der Altersvorsorge eine Vielzahl von Regelungen mit Weitsicht treffen müssen.
Mit der simplen Frage: „Was wäre, wenn morgen das letzte Stündlein geschlagen hätte?“ wird die Komplexität, Tragweite und mitunter Dringlichkeit dieser Thematik bewusst.
Dabei gibt es wohl kein einmalig festgelegtes Konzept, vielmehr sollte man regelmäßig die Veränderungen seiner Lebensumstände prüfen und ggf. Anpassungen hinsichtlich seiner Vorsorge in Betracht ziehen.

Folgende Themen können in Ihre Überlegungen mit einbezogen werden:
- Vormundschaft
- Patientenverfügung
- Betreuungsvollmacht
- Bezugsrecht von Versicherungsleistungen
- Totenfürsorgeberechtigung
- Testament / Erbe / Vermächtnis / Nachfolgeregelung
- Digitaler Nachlass
- Pflegeeinrichtungen
- Hospizdienst, Palliativmedizin
(Es empfiehlt sich, entsprechende Beratungsstellen oder die Fachberatung eines Rechtsanwaltes bzw. Notars und ggf. Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.)
Die Bestattungsvorsorge ist der sicherste Weg zu einem individuellen, selbstbestimmten Ort der letzten Ruhe.
Die Bestattungsvorsorge gewährleistet den Erhalt kultureller Identität und sichert Ihnen eine standesgemäße Bestattung nach Ihren individuellen Ansichten.
Sie können Ihre Ideen und Vorstellungen allgemein oder detailliert mit uns besprechen. Dabei ist uns bewusst, dass sich mit Veränderungen im Leben auch innere Bilder und Ansichten ändern können. Aus dem Grund ist alles Besprochene zu jederzeit modifizierbar.
Entsprechend Ihrer Wünsche erstellen wir einen Leistungsüberblick und eine Zusammenstellung der Kosten. Neben unseren eigenen Dienstleistungen werden Fremdleistungen Dritter (z. B. Floristik, Redner, Kremation) und zu verauslagende Gebühren mit aufgeführt. Gebühren fallen zum Beispiel für die Sterbeurkunden, die Ausstellung einer Todesbescheinigung, die amtsärztliche Untersuchung oder den Friedhof an.
Der Leistungsrahmen der im persönlichen Gespräch gesteckt wurde kann ggf. auch über das Bezugsrecht der hinterlegten Gelder, vor möglichen Änderungen geschützt werden.