Bestattung
Sie haben die freie Wahl!
Das Bestattungsunternehmen ist frei wählbar und nicht orts- oder bezirksgebunden! Es sollte eine Herzensangelegenheit und Frage des Vertrauens sein, durch welchen Bestatter Sie Ihre Interessen vertreten lassen.
Die freie Wahl des Bestatters gilt ebenso in allen Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, sowie für den Fall, dass eine polizeilich angeordnete Überführung bereits durch einen dafür beauftragten Bestatter durchgeführt wurde.
Erdbestattungen & Feuerbestattungen
Wir bestatten auf allen Friedhöfen, dem letzten Willen entsprechend und beraten Sie über die unterschiedlichen Möglichkeiten des Grabes und der Vorgaben der jeweiligen Friedhofs- bzw. Gebührensatzung. Wir empfehlen einen persönlichen Gesprächs- und Besichtigungstermin mit der Friedhofsverwaltung. Die Wahl der letzten Ruhestätte sollte für Sie stimmig sein. Die entsprechenden Kontakte erhalten Sie gern von uns.
Naturbestattungen
Im Anschluss an eine Feuerbestattung kann die Urne nach den Kriterien der jeweiligen Friedhofssatzung und Gebührenordnung auf einem Friedhof bestattet werden oder alternativ dazu: